Willy-Brandt-Schule Kassel
Willy-Brandt-Schule Kassel

InteA

Integration durch Anschluss und Abschluss

Das Landesprogramm InteA (Integration durch Anschluss und Abschluss) ist eine Vollzeitform (28 Unterrichtsstunden, davon 12 - 16 Stunden Deutsch als Zweitsprache/DaZ im ersten Jahr) im Rahmen der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung, für alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger die mindestens 16 und unter 18 Jahre alt sind für Asylbewerber, die zwischen 16 und 20 Jahre alt sind.

 

Ziel dieses bis zu zweijährigen Programms ist in erster Linie der Erwerb eines Sprachniveaus, das den jungen Menschen den Erwerb eines Schulabschlusses und den Übergang in die duale Berufsausbildung oder ein weiterführendes schulisches Angebot ermöglicht. Dazu bietet die Willy-Brandt-Schule Kassel die Teilnahme an folgenden Prüfungsformaten an:

 

  • DSD I Pro (Deutsches Sprachdiplom) auf dem Niveau B1 (einmal jährlich im April/Mai)
  • externe Nichtschülerprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses (jährlich)
  • externe Nichtschülerprüfung zum Erwerb des Realabschlusses (jährlich)

 

Die Beschulungsdauer in InteA beträgt 24 Monate mit der Möglichkeit, danach das Schuljahr zu beenden, wenn eine Teilnahme an der DSD Pro Prüfung und der Übergang in eine im September beginnende Ausbildung oder Schulform angestrebt wird.

 

Für Jugendliche (und junge Erwachse unter 22 Jahre im Rahmen von Kontingentplätzen) die nach Beendigung von InteA noch kein ausreichendes Sprachniveau erwerben konnten, um einen Schulabschluss zu erreichen und/oder in eine Ausbildung überzugehen, ist ein Übergang in die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung möglich.

Aufnahmekriterien:

Die Jugendlichen sind bei Beginn der Beschulung mindestens 16 und unter 18 Jahre alt, bzw. sind Asylbewerber und zwischen 16 und 20 Jahre alt. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin im Aufnahme- und Beratungszentrum für eine individuelle Beratung.

 

Die Beschulung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) beginnt erst mit der Zuweisung zu einer Gebietskörperschaft.

 

Die Beschulung kann ausschließlich im zuständigen Schulamtsbezirk stattfinden.

 

Dies gilt auch, wenn bereits eine Schulzuweisung stattgefunden hat oder die Beschulung sogar schon begonnen hat und erst danach eine Verlegung oder ein Umzug in einen anderen Schulamtsbezirk stattfindet.

 

Ansprechpartnerin:

Abteilungsleiterin: StD'in Frau Andrea Erdbahn

 

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