Die / Der Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) assistiert der Zahnärztin/dem Zahnarzt in der Praxis bei der Behandlung, reichen Instrumente, bereiten Füllungen vor, führen begleitende Maßnahmen der Prophylaxe durch, helfen bei Röntgenaufnahmen und bei der Herstellung von Kieferabrücken. Sie desinfizieren Instrumente, reinigen und pflegen Apparate und Geräte. Bei den Verwaltungsarbeiten nehmen sie u.a. Daten von Patienten auf, vergeben Behandlungstermine, dokumentieren in der von ihr geführten Patientenkartei die erbrachten Leistungen, rechnen mit Krankenkassen und Privatpatienten ab. Der Umgang mit dem PC hat einen hohen Stellenwert.
Formale Voraussetzungen für den Beginn der Berufsausbildung gibt es nicht. Jedoch fördert der Realschulabschluss die Einstellungschancen.
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages zwischen der Zahnärztin/ dem Zahnarzt und der / dem Auszubildenden meldet der/die Ausbilder(in) die Auszubildende /den Auszubildenden in der Berufsschule an.
Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese um ein halbes bzw. um ein Jahre verkürzt werden.
Der Unterricht findet in Teilzeitform statt und erstreckt sich auf 10 – 12 Wochenstunden. In allen drei Ausbildungsjahren wird die Berufsschule an zwei Tagen besucht.
Neben den
allgemein bildenden Fächern Deutsch, Sport, Politik/Wirtschaft und Religion bilden die Lernfelder im berufsbezogenen Unterricht den Schwerpunkt innerhalb der Ausbildung in der Berufsschule. Im
einzelnen werden folgende Lernfelder unterrichtet:
1. Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren
2. Patienten empfangen und begleiten
3. Praxishygiene organisieren
4. Kariestherapie begleiten
5. Endodontische Behandlungen begleiten
6. Praxisabläufe organisieren
7. Zwischenfälle vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
8. Chirurgische Behandlungen begleiten
9. Waren beschaffen und verwalten
10. Behandlung von Erkrankungen der Mundhöhle und des
Zahnerhaltapparates begleiten; Röntgen- und
Strahlenschutzmaßnahmen vorbereiten
11. Prophylaxemaßnahmen planen und durchführen
12. Prothetische Behandlungen begleiten
13. Praxisprozesse mitgestalten
Die Zwischenprüfung findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Sie dient zur Ermittlung
des Ausbildungsstandes
Die Abschlussprüfung erstreckt sich zum einen auf die Fertigkeiten und Kenntnisse, die im Ausbildungsberufsbild der Ausbildungsverordnung über die Beraufsausbildung der ZFA vermittelt werden. Zum
anderen sind die Inhalte der Lernfelder des Rahmenplanes des Landes Hessen für den Ausbildungsberuf ZFA Gegenstand der Abschlussprüfung.
Diese gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Schriftlich geprüft werden folgende Bereiche:
a) Behandlungsassistenz
b) Praxisorganisation und -verwaltung
c) Abrechnungswesen
d) Wirtschafts- und Sozialkunde
In der praktischen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er technische, medizinische und verwaltungsmäßige Zusammenhänge einer Zahnarztpraxis versteht und praktische Aufgaben lösen
kann.
|
|
|