Willy-Brandt-Schule Kassel
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Medizinische Fachangestellte (MFA)

Am 1. August 2006 trat die neue Ausbildungsverordnung in Kraft. Der Ausbildungsberuf zur Medizinischen Fachangestellten löst die bisherige Ausbildung zur Arzthelferin ab. Das Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten ist an die Erfordernisse der modernen Patientenversorgung angepasst worden. Inhalte wie Praxismanagement, Kommunikation, Patientenorientierung, Qualitäts-management, Prävention und Notfallmanagement erhalten eine stärkere Bedeutung. Die Medizinische Fachangestellte wird nach wie vor zur Allroundkraft ausgebildet, die in allen Arztpraxen einsetzbar ist.

Formale Voraussetzungen für den Beginn der Berufsausbildung sind nicht vorgeschrieben. Der Hauptschulabschluss oder die Mittlere Reife als schulische Voraussetzung reichen aus.

Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages zwischen der Ärztin/ dem Arzt und der / dem Auszubildenden meldet der/die Ausbilder(in) die Auszubildende /den Auszubildenden zum Unterricht in der Berufsschule an.

Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese um ein halbes bzw. um ein Jahre verkürzt werden.

 

Während der dreijährigen Ausbildungszeit nimmt die Auszubildende bzw. der Ausbildende pro Ausbildungsjahr eine Woche an der überbetrieblichen Ausbildung an der Carl-Oelemann - Schule in Bad Nauheim teil

Der Unterricht findet in Teilzeitform statt und erstreckt sich auf 10 – 12 Wochenstunden. In allen drei Ausbildungsjahren wird die Berufsschule an zwei Tagen besucht

Grundlage der schulischen Ausbildung ist der Rahmenlehrplan vom August 2006.
Danach sind neben den allgemeinbildenden Fächern Deutsch, Sport, Politik/Wirtschaft und Religion folgende Lernfelder Gegenstand des berufsbezogenen Unterrichts:
 

  1. Im Beruf und im Gesundheitswesen orientieren
  2. Patienten empfangen und begleiten
  3. Praxishygiene und Schutz vor Infektionskrankheiten organisieren
  4. Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates assistieren
  5. Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten
  6. Waren beschaffen und verwalten
  7. Praxisabläufe im Team organisieren
  8. Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankungen des Urogenitalsystems begleiten
  9. Patienten bei diagnostisch und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankungen des Verdauungssystems begleiten
  10. Patienten bei kleinen chirurgischen Behandlungen begleiten und Wunden versorgen
  11. Patienten bei der Prävention begleiten
  12. Berufliche Perspektiven entwickeln

Die Zwischenprüfung findet i.d.R. im März des zweiten Ausbildungsjahres statt. Zweck der Zwischenprüfung ist die Ermittlung des Ausbildungsstandes.

Die Abschlussprüfung erstreckt sich zum einen auf die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Ausbildungsberufsbild der Verordnung über die Berufsaus-bildung der Medizinischen Fach-angestellten aufgezählt sind. Zum anderen auf den in der Berufsschule vermittelten Lehrstoff.

Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Folgende Prüfungsbereiche werden schriftlich geprüft:

  1. Behandlungsassistenz
  2. Betriebsorganisation und -verwaltung
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde

In der praktischen Prüfung soll die Auszubildende komplexe praxisbezogene Arbeitsabläufe simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren.

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