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Die Ausbildung zur/zum zahnmedizinischen Fachangestellten |
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Die / Der Zahnmedizinische Fachangestellte
(ZFA) assistiert der Zahnärztin/dem Zahnarzt in der Praxis bei
der Behandlung, reichen Instrumente, bereiten Füllungen vor, führen
begleitende Maßnahmen der Prophylaxe durch, helfen bei
Röntgenaufnahmen und bei der Herstellung von Kieferabrücken.
Sie desinfizieren Instrumente, reinigen und pflegen Apparate
und Geräte. Bei den Verwaltungsarbeiten nehmen sie u.a. Daten
von Patienten auf, vergeben Behandlungstermine, dokumentieren
in der von ihr geführten Patientenkartei die erbrachten
Leistungen, rechnen mit Krankenkassen und Privatpatienten ab.
Der Umgang mit dem PC hat einen hohen Stellenwert.
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| Ausbildungsvoraussetzungen | Formale Voraussetzungen für den Beginn der Berufsausbildung gibt es nicht. Jedoch fördert der Realschulabschluss die Einstellungschancen. |
| Anmeldung zur Berufsschule
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Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages zwischen der Zahnärztin/ dem Zahnarzt und der / dem Auszubildenden meldet der/die Ausbilder(in) die Auszubildende /den Auszubildenden in der Berufsschule an. |
| Ausbildungsdauer
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Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Unter bestimmten
Voraussetzungen kann diese um ein halbes bzw. um ein Jahre
verkürzt werden.
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| Unterrichtsorganisation
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Der Unterricht findet in Teilzeitform statt und erstreckt sich auf 10 – 12 Wochenstunden. In allen drei Ausbildungsjahren wird die Berufsschule an zwei Tagen besucht. |
Unterrichtsfächer
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Neben den allgemein bildenden Fächern
Deutsch, Sport, Politik/Wirtschaft und Religion bilden die
Lernfelder im berufsbezogenen Unterricht den Schwerpunkt
innerhalb der Ausbildung in der Berufsschule. Im einzelnen
werden folgende Lernfelder unterrichtet: |
Zwischen-/Abschlussprüfung |
Die Zwischenprüfung findet am Ende des zweiten
Ausbildungsjahres statt. Sie dient zur Ermittlung des
Ausbildungsstandes Die Abschlussprüfung erstreckt sich zum einen auf die Fertigkeiten und Kenntnisse, die im Ausbildungsberufsbild der Ausbildungsverordnung über die Beraufsausbildung der ZFA vermittelt werden. Zum anderen sind die Inhalte der Lernfelder des Rahmenplanes des Landes Hessen für den Ausbildungsberuf ZFA Gegenstand der Abschlussprüfung. Diese gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Schriftlich geprüft werden folgende Bereiche: a) Behandlungsassistenz b) Praxisorganisation- und verwaltung c) Abrechnungswesen d) Wirtschafts- und Sozialkunde In der praktischen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er technische, medizinische und verwaltungsmäßige Zusammenhänge einer Zahnarztpraxis versteht und praktische Aufgaben lösen kann. |
| Ansprechpartner in der Schule
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Abteilungsleiter
StD Karl Wenderoth,
Tel.: 0561 94093-31 |
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