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Die Ausbildung zur/zum tiermedizinischen Fachangestellten |
Ausbildungsvoraussetzungen |
Formale Voraussetzungen für den Beginn der Berufsausbildung sind nicht vorgeschrieben. Der Hauptschulabschluss oder die Mittlere Reife als schulische Voraussetzung reichen aus.
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| Anmeldung zur Berufsschule
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Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages zwischen der Tierärztin/ dem Tierarzt und der / dem Auszubildenden meldet der/die Ausbilder(in) die Auszubildende /den Auszubildenden zum Unterricht in der Berufsschule an. |
Ausbildungsdauer |
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| Unterrichtsorganisation
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Der Unterricht findet in Teilzeitform statt und erstreckt sich auf 10 – 12 Wochenstunden. In allen drei Ausbildungsjahren wird die Berufsschule an zwei Tagen besucht. |
Die schulische Ausbildung |
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| Zwischen-/Abschlussprüfung
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Die Zwischenprüfung findet i.d.R. im März des zweiten Ausbildungsjahres statt. Zweck der Zwischenprüfung ist die Ermittlung des Ausbildungsstandes.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich zum einen auf die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Ausbildungsberufsbild der Verordnung über die Beraufsausbildung der Tiermedizinischen Fachangestellten aufgezählt sind. Zum anderen auf den in der Berufsschule vermittelten Lehrstoff.
Die Abschlussprüfung gliedert
sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil.
Schriftlich geprüft werden folgende Prüfungsbereiche:
In der praktischen Prüfung soll der Prüfling praxisbezogene Arbeitsabläufe simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren
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| Ansprechpartner in der Schule
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Abteilungsleiter
StD Karl Wenderoth,
Tel.: 0561
94093-31
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