TFA

Die Ausbildung zur/zum  tiermedizinischen  Fachangestellten


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Ausbildungsvoraussetzungen

 

Formale Voraussetzungen für den Beginn der Berufsausbildung sind nicht vorgeschrieben. Der Hauptschulabschluss oder die Mittlere Reife als schulische Voraussetzung reichen aus.

 

Anmeldung zur Berufsschule

Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages zwischen der Tierärztin/ dem Tierarzt und der / dem Auszubildenden meldet der/die Ausbilder(in) die Auszubildende /den Auszubildenden zum Unterricht in der Berufsschule an.


Ausbildungsdauer


Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese bis zu 1 ½ Jahren verkürzt werden.

Unterrichtsorganisation

Der Unterricht findet in Teilzeitform statt und erstreckt sich auf 10 – 12 Wochenstunden. In allen drei Ausbildungsjahren wird die Berufsschule an zwei Tagen besucht.

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Die schulische Ausbildung


Grundlage der schulischen Ausbildung ist
der Rahmenlehrplan vom April 2005.
Danach sind neben den allgemein bildenden Fächern Deutsch, Sport, Politik/Wirtschaft und Religion folgende Lernfelder Gegenstand des berufsbezogenen Unterrichts:
 

  • Die eigene Berufsausbildung mitgestalten und sich im Gesundheits- und Veterinärwesen orientieren

  • Patienten und Klienten empfangen und bis zur Behandlung begleiten

  • Bei der Verhütung und Erkennung von Infektionskrankheiten mitwirken und erbrachte Leistungen abrechnen

  • Zwischenfällen vorbeugen und in Notfallsituationen  Hilfe leisten

  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter beschaffen und  verwalten

  • Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Haut und der Sinnesorgane mitwirken

  • Bei Diagnostik und der Therapie von Erkrankungen des Harn- und Verdauungstraktes mitwirken

  • Praxisabläufe organisieren

  • Bei der Diagnostik und der Therapie von Erkrankungen des  Bewegungsapparates mitwirken sowie Röntgen- und  Strahlenschutzmaßnahmen durchführen

  • Bei operativen Eingriffen assistieren, das Tier postoperativ betreuen  und die erbrachten Leistungen  abrechnen

  • Klienten beraten und betreuen

  • Praxisprozesse im Team planen und gestalten und  bei Marketingmaßnahmen mitwirken

Zwischen-/Abschlussprüfung

Die Zwischenprüfung findet i.d.R. im März des zweiten Ausbildungsjahres statt. Zweck der Zwischenprüfung ist die

Ermittlung des Ausbildungsstandes.

           

Die Abschlussprüfung erstreckt sich zum einen auf die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Ausbildungsberufsbild der Verordnung über die Beraufsausbildung der Tiermedizinischen Fachangestellten aufgezählt sind. Zum anderen auf den in der Berufsschule vermittelten Lehrstoff.

 

Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Schriftlich geprüft werden folgende Prüfungsbereiche:

  1. Behandlungsassistenz
  2. Betriebsorganisation und –verwaltung
  3. Infektionskrankheiten und Seuchenschutz
  4. Strahlenschutz in der Tierheilkunde
  5. Wirtschafts- und Sozialkunde

 

In der praktischen Prüfung soll der Prüfling praxisbezogene Arbeitsabläufe simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren

 

Ansprechpartner in der Schule

Abteilungsleiter StD Karl Wenderoth,

Tel.: 0561 94093-31


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