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DIE LEHRANSTALT FÜR PTA |
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Ausbildung zum/zur pharmazeutisch-technischen Assistenten/Assistentin | |||
Ziele der Ausbildung
Der/die PTA zählt in der Apotheke zum pharmazeutischen Personal, er/sie darf also bei Anwesenheit eines Apothekers pharmazeutische Tätigkeiten ausführen. Pharmazeutische Tätigkeiten sind die Herstellung, die Prüfung und die Abgabe von Arzneimitteln. Bei der Abgabe von Arzneimitteln spielt auch die Beratung über das abgegebene Medikament eine Rolle. Die Herstellung von Arzneimitteln umfasst einmal die Einzelanfertigung nach ärztlicher Vorschrift (Rezeptur) bzw. nach anderen verbindlichen Herstellungs-vorschriften. Zum anderen stellt die Apotheke Arzneimittel in größerer Menge, d.h. auf Vorrat her, die sog. Defektur. Diese Tätigkeiten erfolgen unter strikter Einhaltung der Regeln der Hygiene sowie der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen. Eng verbunden mit der Herstellung ist das Ab- oder Umfüllen von Arzneimitteln in zur Abgabe bestimmten Packungen (Konfektionierung). Die Apotheke ist für die einwandfreie Beschaffenheit der von ihr abgegebenen und hergestellten Arzneimittel verantwortlich. Deshalb muss eine PTA fähig sein, arzneiliche Grundstoffe, aber auch Arzneizubereitungen nach den Prüfvorschriften des Arzneibuches oder nach anderen anerkannten Vorschriften auf Identität, Reinheit und Gehalt zu untersuchen. Die Abgabe von Arzneimitteln an den Patienten oder die Belieferung der Stationen eines Krankenhauses mit Arzneimitteln erfordert von einer PTA zunächst ein sehr hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Darüber hinaus muss sie umfangreiche Kenntnisse der jeweils anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen besitzen, einen guten Überblick über das jeweilige Arzneimittelsortiment sowie fundierte Kenntnisse über die Wirkungsweise der einzelnen Arzneimittel. Hinzu kommen noch betriebswirtschaftliche Grundlagenkenntnisse, insbesondere zur Preisberechnung und zum Bestellwesen bzw. zur Lagerhaltung. Bei der Abgabe von Arzneimitteln gewinnt die Beratung zunehmend an Bedeutung und zwar nicht nur in der öffentlichen Apotheke, sondern auch in der Krankenhausapotheke.
Wo findet eine PTA ihren Arbeitsplatz? Einer PTA bieten sich neben der
Tätigkeit in der öffentlichen Apotheke auch
Die Berufsaussichten sind als sehr gut zu bezeichnen.
Welche schulischen und sonstige Voraussetzungen werden an einen Bewerber gestellt? Die Zulassung zur PTA-Ausbildung ist abhängig von der schulischen Vorbildung. Voraussetzung ist der Nachweis einer abgeschlossenen Realschulbildung oder eine andere gleichwertige Ausbildung. Weitere Voraussetzungen, wenn Sie sich für den PTA-Beruf entscheiden: Nicht jede Bewerberin, die den qualifizierten Sekundarabschluss I oder gar die Hochschulreife erlangt hat, eignet sich für den PTA-Beruf. Vielmehr muss die künftige PTA bereits vor Beginn der Ausbildung über bestimmte, mehr oder weniger berufsspezifische Eigenschaften und Fähigkeiten verfügen:
Physische Voraussetzungen Für die Ausübung des PTA-Berufes ist eine gute körperliche Konstitution Voraussetzung. Hierzu gehören auch volles Seh-, Hör- und Geruchsvermögen. Haut und Schleimhäute sollen eine normale Toleranz gegenüber Chemikalien und Drogen besitzen, d.h. es dürfen keine ausgeprägten Überempfindlichkeitsreaktionen vorliegen.
Wie verläuft an unserer
Lehranstalt die Ausbildung zur/zum Die in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für PTA festgelegten Unterrichtsfächer ermöglichen es uns, den uns anvertrauten jungen Menschen eine solide Ausbildung zu vermitteln. Insgesamt werden während des zweijährigen Lehrgangs etwa 2600 Stunden Unterricht erteilt, die sich auf theoretische und praktische Unterrichtsfächer verteilen. Den Abschluss der Ausbildung bildet die staatliche Prüfung zur PTA. Nach Abschluss des zweijährigen Lehrgangs findet eine schriftliche, mündliche und praktische Prüfung statt. 1. Arzneimittelkunde, Der
mündliche Teil erstreckt sich auf folgende Fächer: Der
praktische Teil erstreckt sich auf folgende Fächer: Ist dieser erste Prüfungsabschnitt bestanden, erfolgt eine praktische Ausbildung von sechs Monaten in der Apotheke. Nach dem Abschluss der praktischen Ausbildung erfolgt der zweite Prüfungsabschnitt. Der Prüfling soll dann in einem mündlichen Prüfungsgespräch seine Kenntnisse im Fach Apothekenpraxis nachweisen. Nach erfolgreichem Abschluss der beiden Prüfungsabschnitte, beantragt der Schüler unter Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und eines ärztlichen Attestes, aus dem hervorgeht, dass er körperlich und geistig gesund und frei von Suchtkrankheiten ist, beim zuständigen Regierungspräsidenten die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „pharmazeutisch technischer Assistent/in“ führen zu dürfen. Voraussetzung für diese Erlaubniserteilung ist, dass der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Unterrichtsfächer Grundlage der Ausbildung zur/zum PTA ist das Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten vom 1.September 1994, sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-AprV) vom 23. September 1997. Auf Grund dieses Gesetzes wird folgender theoretischer und praktischer Unterricht angeboten: Theoretische Fächer:
Praktische Fächer
Wir über uns Die Lehranstalt für PTA in Kassel - Oberzwehren wurde 1968 gegründet. Seither bilden wir erfolgreich PTA‘ s aus. Unsere Stärken sind:
Unsere Lehranstalt ist staatlich anerkannt. Sie ist räumlich der Willy-Brandt-Schule, Berufliche Schulen des Landkreises Kassel, angegliedert. Schulträger ist die Gemeinnützige Arbeitsförderungsgesellschaft des Landkreises Kassel (AGIL GmbH) Das Schulgeld beträgt 196 € pro Kalendermonat, zahlbar in monatlichen Raten. Für SchülerInnen aus dem Landkreis Kassel beträgt das Schulgeld 169 €. Dieses ist für 24 Monate fällig. Im Schulgeld enthalten sind Kosten für umfangreiche Skripte. Für einige Fächer wird die Anschaffung von Fachliteratur empfohlen. Wir behalten uns vor, dass Schulgeld im Verlauf der Ausbildung um bis zu 10 % zu erhöhen. Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf eine Ausbildungsbeihilfe nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gestellt werden. Über die Förderung von Umschulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt. Möchten Sie sich um einen Ausbildungsplatz bewerben? Die Aufnahme erfolgt einmal jährlich zum 1. August. Wir senden Ihnen das Anmeldeformular zu. Fügen Sie der ausgefüllten Anmeldung folgende Unterlagen bei:
Ausgebildete PKA fügen bitte das Abschlusszeugnis der Berufsschule bei. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze, wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt.
Tel 0561/9409318, Telefax 0561/9409333. Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns, wir helfen Ihnen gerne.
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