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Die Ausbildung zur/zum pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten |
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Der Beruf der/des
pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) ist die
Fortführung und Erweiterung des Berufes des/der
Apothekenhelfers/in.
In der Apothekenbetriebsordnung ist das Tätigkeitsgebiet für PKA, Apothekenhelfer und Apothekenfacharbeiter wie folgt beschrieben: „Sie unterstützen im Rahmen der pharmazeutischen Tätigkeiten das pharmazeutische Personal bei der Herstellung und Prüfung der Arzneimittel sowie durch Bedienung, Pflege und Instandhaltung der Arbeitsgeräte und beim Abfüllen, Abpacken und bei der Vorbereitung der Arzneimittel zur Abgabe“. Die Ausbildungsschwerpunkte liegen im kaufmännisch – organisatorischen Bereich, wobei die Warenbewirtschaftung die zentrale Aufgabe der/des PKA in der Apotheke ist. Dazu gehören u.a. die Ermittlung des Bedarfs, geeignete Bezugsquellen und Bestellverfahren auswählen, die Bestellung durchführen, den Wareneingang bearbeiten und den Lagerbestand zu optimieren. |
| Ausbildungsvoraussetzungen | Formale Voraussetzungen für den Beginn der
Berufsausbildung gibt es nicht. Jedoch fördert der
Realschulabschluss die Einstellungschancen.
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| Anmeldung zur Berufsschule
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Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages
zwischen der Appthekerin/ dem Apotheker und der / dem Auszubildenden
meldet der/die Ausbilder(in) die Auszubildende /den
Auszubildenden zum Unterricht in der Berufsschule an.
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| Ausbildungsdauer
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Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Unter bestimmten
Voraussetzungen kann diese um ein halbes bzw. um ein Jahre
verkürzt werden.
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| Unterrichtsorganisation
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Der Unterricht findet in Teilzeitform statt und
erstreckt sich auf 10 – 12 Wochenstunden. In allen drei
Ausbildungsjahren wird die Berufsschule an zwei Tagen besucht.
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| Unterrichtsfächer
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Neben den allgemein bildenden Fächern
Deutsch, Sport, Politik/Wirtschaft und Religion bilden die
Lernfelder im berufsbezogenen Unterricht den Schwerpunkt
innerhalb der Ausbildung in der Berufsschule. Im einzelnen
werden folgende Lernfelder unterrichtet:
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| Zwischen-/Abschlussprüfung
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Die Zwischenprüfung findet im 3. Halbjahr
der Ausbildung statt. Sie dient zur Ermittlung des
Ausbildungstandes. Zweck der Zwischenprüfung ist die Ermittlung
des Ausbildungsstandes |
| Ansprechpartner in der Schule
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Abteilungsleiter
StD Karl Wenderoth,
Tel.: 0561
94093-31
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