pka

Die Ausbildung zur/zum  pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten



PKA
Der Beruf der/des pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) ist die Fortführung und Erweiterung des Berufes des/der Apothekenhelfers/in.

In der Apothekenbetriebsordnung ist das Tätigkeitsgebiet für PKA, Apothekenhelfer und Apothekenfacharbeiter wie folgt beschrieben:
„Sie unterstützen im Rahmen der pharmazeutischen Tätigkeiten das pharmazeutische Personal bei der Herstellung und Prüfung der Arzneimittel sowie durch Bedienung, Pflege und Instandhaltung der Arbeitsgeräte und beim Abfüllen, Abpacken und bei der Vorbereitung der Arzneimittel zur Abgabe“.

Die Ausbildungsschwerpunkte liegen im kaufmännisch – organisatorischen Bereich, wobei die Warenbewirtschaftung die zentrale Aufgabe der/des PKA in der Apotheke ist. Dazu gehören u.a. die Ermittlung des Bedarfs, geeignete Bezugsquellen und Bestellverfahren auswählen, die Bestellung durchführen, den Wareneingang bearbeiten und den Lagerbestand zu optimieren.
Ausbildungsvoraussetzungen
Formale Voraussetzungen für den Beginn der Berufsausbildung gibt es nicht. Jedoch fördert der Realschulabschluss die Einstellungschancen.
Anmeldung zur Berufsschule
Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages zwischen der Appthekerin/ dem Apotheker und der / dem Auszubildenden meldet der/die Ausbilder(in) die Auszubildende /den Auszubildenden zum Unterricht in der Berufsschule an.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese um ein halbes bzw. um ein Jahre verkürzt werden.
Unterrichtsorganisation
Der Unterricht findet in Teilzeitform statt und erstreckt sich auf 10 – 12 Wochenstunden. In allen drei Ausbildungsjahren wird die Berufsschule an zwei Tagen besucht.
Unterrichtsfächer

Neben den allgemein bildenden Fächern Deutsch, Sport, Politik/Wirtschaft und Religion bilden die Lernfelder im berufsbezogenen Unterricht den Schwerpunkt innerhalb der Ausbildung in der Berufsschule. Im einzelnen werden folgende Lernfelder unterrichtet:

1. Die Ausbildung zur/zum pharmazeutisch-     kaufmännischen  
    Angestellten
2. Die Apotheke als Einrichtung des Gesundheitswesens
3. Die Warenbewirtschaftung in der Apotheke
4. Arzneimittel
5. Apothekenübliche Waren
6. Preisbildung und Rezeptabrechnung
7. Die/der pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte als 
     Arbeitnehmer/in
8. Erfolgsrechnung und Erfolgskontrolle
9. Marketing (als Unterrichtsprojekt)
10. Umweltschutz in der Apotheke
11. Informations- und Textverarbeitung

Im ersten Jahr der Ausbildung wird ein Grundlagenkurs in Buchführung durchgeführt. Das Fach Rechnen wurde in die Lernfelder integriert.

Zwischen-/Abschlussprüfung

Die Zwischenprüfung findet im 3. Halbjahr der Ausbildung statt. Sie dient zur Ermittlung des Ausbildungstandes. Zweck der Zwischenprüfung ist die Ermittlung des Ausbildungsstandes
Die Abschlussprüfung erstreckt sich zum einen auf die Fertigkeiten und Kenntnisse, die im Ausbildungsberufsbild der Ausbildungsverordnung über die Beraufsausbildung der AH vermittelt werden. Zum anderen auf den in der Berufsschule vermittelten Lernstoff.
Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil.
Schriftlich geprüft werden folgende Fächer:

  a) Apothekenbetriebslehre
  b)Warensortimente und Verkauf
  c) Wirtschafts- und Sozialkunde

In der praktischen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er technische, medizinische und verwaltungsmäßige Zusammenhänge einer Apotheke versteht und praktische Aufgaben lösen kann.

Ansprechpartner in der Schule

Abteilungsleiter StD Karl Wenderoth,

Tel.: 0561 94093-31



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