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Die Ausbildung zur/zum medizinischen Fachangestellten |
Am 1. August 2006 trat die neue Ausbildungsverordnung in Kraft. Der Ausbildungsberuf zur Medizinischen Fachangestellten löst die bisherige Ausbildung zur Arzthelferin ab. Das Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten ist an die Erfordernisse der modernen Patientenversorgung angepasst worden. Inhalte wie Praxismanagement, Kommunikation, Patientenorientierung, Qualitäts-management, Prävention und Notfallmanagement erhalten eine stärkere Bedeutung. Die Medizinische Fachangestellte wird nach wie vor zur Allroundkraft ausgebildet, die in allen Arztpraxen einsetzbar ist.
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| Ausbildungsvoraussetzungen | Formale Voraussetzungen für den Beginn der Berufsausbildung sind nicht vorgeschrieben. Der Hauptschulabschluss oder die Mittlere Reife als schulische Voraussetzung reichen aus.
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| Anmeldung zur Berufsschule
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Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages zwischen der
Ärztin/ dem Arzt und der / dem Auszubildenden meldet der/die
Ausbilder(in) die Auszubildende /den Auszubildenden zum Unterricht
in der Berufsschule an.
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| Ausbildungsdauer
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Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Unter bestimmten
Voraussetzungen kann diese um ein halbes bzw. um ein Jahre
verkürzt werden.
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| Überbetriebliche Ausbildung
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Während der dreijährigen Ausbildungszeit nimmt die
Auszubildende bzw. der Ausbildende pro Ausbildungsjahr eine
Woche an der überbetrieblichen Ausbildung an der Carl-Oelemann
- Schule in Bad Nauheim teil
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| Unterrichtsorganisation
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Der Unterricht findet in Teilzeitform statt und
erstreckt sich auf 10 – 12 Wochenstunden. In allen drei
Ausbildungsjahren wird die Berufsschule an zwei Tagen besucht.
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Unterrichtsfächer
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Grundlage
der schulischen Ausbildung ist der Rahmenlehrplan vom August
2006.
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| Zwischen-/Abschlussprüfung
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Die Zwischenprüfung findet i.d.R. im März des zweiten Ausbildungsjahres statt. Zweck der Zwischenprüfung ist die Ermittlung des Ausbildungsstandes. Die Abschlussprüfung erstreckt sich zum einen auf die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Ausbildungsberufsbild der Verordnung über die Berufsaus-bildung der Medizinischen Fach-angestellten aufgezählt sind. Zum anderen auf den in der Berufsschule vermittelten Lehrstoff. Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Folgende Prüfungsbereiche werden schriftlich geprüft:
In der praktischen Prüfung soll die Auszubildende komplexe praxisbezogene Arbeitsabläufe simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren. |
| Ansprechpartner in der Schule
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Abteilungsleiter
StD Karl Wenderoth,
Tel.: 0561
94093-31
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