WBS-Teilzeitberufsschule

DAS BERUFSGRUNDBILDUNGSJAHR
(BGJ)

 

  HOME

 

Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

Aufgabe des BGJ

Das BGJ hat die Aufgabe, die berufliche Grundbildung eines Berufsfeldes (z.B. Elektrotechnik, Ernährung und Hauswirtschaft, Wirtschaft und Verwaltung) zu vermitteln und die allgemeine Bildung (z.B. Deutsch, Politik) fortzusetzen. Es eröffnet die Möglichkeit einer gestuften Berufswahlentscheidung und sichert auf diese Weise den allmählichen Übergang zwischen Schule und Arbeitswelt. Das BGJ kann in schulischer Vollzeitform (vollzeitschulisches BGJ) oder in kooperativer Form zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb (kooperatives BGJ) durchgeführt werden. 

Wichtige Regelungen

Mit der Verordnung vom 18.05.06 (ABl. 6/06, S. 398) wurde das BGJ neu geregelt.
Wichtige Regelungen sind:

  • Zugangsvoraussetzung ist ein Hauptschulabschluss
  • Anmeldedatum ist der 30.04.
  • ein Betriebspraktikum von in der Regel 160 Stunden ist als Bestandteil des Pflichtunterrichts im berufsbildenden Lernbereich durchzuführen
  • die Abschlussprüfung besteht aus schriftlicher Prüfung, Projektprüfung und mündlicher Prüfung
  • bei erfolgreichem Abschluss kann das BGJ als erstes Jahr der Berufsausbildung in bestimmten Ausbildungsberufen angerechnet werden
  • auf Grundlage der vom Land Hessen erlassenen Rechtsverordnungen nach dem Berufsbildungsgesetz.
  • man darf das18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • man sollte seine Berufsfeldentscheidung getroffen haben
  • die Vollzeitschulpflicht (9 Jahre) wurde erfüllt
  • es wurde nicht bereits ein BGJ in einem anderem Berufsfeld absolviert

BGJ (Berufsgrundbildungsjahr) an der Willy-Brandt-Schule

Schuljahr 2008/09: 2 Klassen

Berufsfeld: Ernährung und Hauswirtschaft 
Schwerpunkt: Gastgewerbe und Hauswirtschaft

Praktikum: 1,5 Wochen im 1. Halbjahr (davon 0,5 Wochen in den Herbstferien) als Blockpraktikum und 1 Tag / Woche im 2. Halbjahr als Tagespraktikum.

Seit dem Schuljahr 2007/08 werden 2 BGJ-Klassen (durch Erhöhung der Wochenstundenzahl im Wahlpflichtbereich in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch) auf EIBE-C vorbereitet, so dass für geeignete BGJ-Abvolventinnen und -Absolventen die Möglichkeit besteht, im darauffolgenden Schuljahr EIBE-C zu besuchen und den Realschulabschluss anzustreben. 

Stundenplan (insgesamt 30 Wochenstunden)
Deutsch (1)
Englisch (1)
Religion (1)
Politik (1)
Sport (2)
Mathematik (2)
Berufsbezogene Fachtheorie/Lernfelder (8)
Berufsbezogene Fachpraxis/Lernfelder (14)

Abschlüsse

Anders als früher kann im BGJ kein Hauptschulabschluss mehr erworben werden - er wird ja jetzt vorausgesetzt - und auch kein qualifizierender Hauptschulabschluss. Der Realschulabschluss kann im BGJ ebenso nicht erworben werden, sondern nur in der besonderen zweijährigen Kombination mit EIBE-C (siehe oben). 

BGJ – Prüfungsordnung

Verordnung über das Berufsgrundbildungsjahr in vollzeitschulischer Form vom 18. Mai 2006 (ABl. 6/06, S. 398 ff.)

Auszüge: 
Bei bestandener Abschlussprüfung und erfolgreichem Besuch: Abschlusszeugnis
sonst: Abgangszeugnis

BGJ ist erfolgreich abgeschlossen:
mind. „4“ in allen Fächern des ALB und in Gesamtnote BLB
Ausgleichsregelungen:
Eine „5“ in einem Fach des ALB kann durch „3“ in einem anderen Fach des ALB oder Gesamtnote BLB ausgeglichen werden.
 „5“ in Gesamtnote des BLB kann nicht ausgeglichen werden (Sperrfach)
eine „6“ (egal wo) ist nicht ausgleichbar

Wiederholung BGJ
wer BGJ nicht erfolgreich besucht hat, kann es einmal wiederholen
die bestandene Abschlussprüfung kann nicht wiederholt werden 

Der Unterricht im BGJ findet in unserer Außenstelle in der Oberzwehrener Str. 103 statt.

Ansprechpartner / Informationen:  Herr Petersohn, Tel.: 05 61 / 9 40 93-0 


 
Navigation Startseite Seitenanfang