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Die Ausbildung zur/zum Floristen/Floristin |
Unterricht/Prüfungen Der
Unterricht wird erteilt nach dem hessischen Lehrplan
Florist/Floristin, den AKA-Anforderungen für die Zwischen- und
Abschlussprüfungen sowie nach den Vorgaben der Prüfungsordnung.
In
der Floristik greift das System des sogenannten
Kompaktunterrichts, also alle 4 Wochen 2 zusätzliche Schultage neben
den wöchentlichen Regeltagen. Unterrichtlicher Schwerpunkt an
diesen Zusatztagen ist der fachpraktische Unterricht, der sich
die ganzheitliche und realitätsnahe Förderung der theoretischen
wie praktischen Fachkompetenz zum Ziel gesetzt hat. Die Auszubildenden
sollen fachlich, geistig und kreativ gefordert werden. Sie sollen
lernen, selbstständig, eigenverantwortlich und souverän zu
handeln.
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